Organultraschall

Bei bestimmten Schwangerschaftsrisiken, aber auch auf Ihren Wunsch führen wir einen so genannten „großen“ Organ-Ultraschall durch. Dieser ist nicht mit dem in Ihrem Mutterpass gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschall-Screening zwischen 19 und 22 SSW gleichzusetzen.

 

Günstigster Zeitpunkt für die Untersuchung ist die 20.-24. SSW, aber auch spätere Schwangerschaftswochen sind möglich.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

 

Die spezielle Organ-Sonographie wird von Ihrem Frauenarzt nur bei bestimmten Indikationen veranlasst. So zum Beispiel:

 

  • Bei Paaren, die bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind haben
  • Bei Erbkrankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken können (z.B. Diabetes mellitus)
  • Wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung oder einer Strahlenbehandlung unterziehen musste
  • Bei familiärer Belastung mit möglicherweise vererbten Erkrankungen
  • Bei Problemen während eines früheren Schwangerschaftsverlaufes
  • Bei jeglicher Auffälligkeit in den Screening-Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien beim Frauenarzt

 

Bei bestehender Indikation und entsprechender Überweisung Ihres Frauenarztes werden die Kosten der von uns durchgeführten Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Wir führen den Organ-Ultraschall aber auch als Selbstzahlerleistung durch.

Unser Leistungsspektrum

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  • 2

Kontakt

Praxis für Frauen- und Familien Gesundheit
Medizinisches Versorgungszentrum Schütte GbR
Küchenstraße 10
38100 Braunschweig

Telefon: 0531 / 44 04 1

Fax: 0531 / 44 04 2

email: info@mvzschuette.de

Unsere Sprechzeiten

Montag   8:00 - 12:00 Uhr  14:00-16:00 Uhr
Dienstag   8:00 - 12:00 Uhr  16:00-18:00 Uhr
Mittwoch   8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag   8:00 - 12:00 Uhr  15:00-18:00 Uhr
Freitag   8:00 - 12:00 Uhr